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Am 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Datenvorratsspeicherung in der bisherigen, seit dem 1. Jnuar 2008 geltenden, Form für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erachtet. Sämtliche bisher bei den Providern gespeicherten Daten sind unverzüglich zu löschen. Auch wenn es sich nicht um einen echten Durchbruch handelt, denn grundsätzlich hat das Gericht die Speicherung von Daten auf Vorrat erlaubt, so zeigt es doch zum wiederholten Male, dass die Panik rund um die so genannte Sicherheits-Debatte zu undemokratischen Gesetzen führt.
Zu den Providern zu speichernden Daten gehörten unter anderem diese Angaben:
- Your IP is ::ffff:38.107.179.207, port 56373
.
- Your browser: CCBot/1.0 (+http://www.commoncrawl.org/bot.html)
- accepts text/html,application/xhtml+xml,text/xml;q=0.9,text/plain;q=0.8,image/png,*/*;q=0.5
- accepts ISO-8859-1,utf-8;q=0.7,*;q=0.7
- accepts gzip
- accepts en-us,en;q=0.5
- Request started at 21.05.2012 04:26:13 CEST server time (1337567173 unix timestamp)
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